Übernahme von SV-Beiträgen für erwerbstätige Pensionisten gestrichen
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👵💼 Beschäftigung von Pensionisten im Wandel
2024 und 2025 unterstützte der Bund die Beschäftigung von Pensionisten, indem er bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze die Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung übernahm. Dadurch wurde der Zuverdienst attraktiver und finanziell entlastet.
Mit 1. Jänner 2026 endet diese Förderung: Erwerbstätige Pensionisten müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge wieder in voller Höhe selbst leisten, da der Bund die Kostenübernahme einstellt.
Für 2026 war eine Neuregelung vorgesehen, doch das diskutierte Flat-Tax-Modell mit 25 % Abzugssteuer auf den Zuverdienst ist bisher nicht über die Diskussionsphase hinausgekommen.