Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen.
Dies ist insbesondere beachtenswert, da der Zinssatz für Anspruchszinsen 5,38 % (Stand August 2023) beträgt und somit deutlich höher ist als in den Vorjahren.
Die Festsetzung unterbleibt, wenn die Anspruchszinsen einen Betrag von € 50,00 nicht erreichen. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2023 vermieden werden.
Beispiel:
Die Nachzahlung im Einkommensteuerbescheid 2022 vom 1.2.2024 beträgt € 10.000,00. Wird keine Anzahlung geleistet, so wird das Finanzamt bei einem Zinssatz von 5,38 % (Stand August 2023) rund € 180,00 Anspruchszinsen vorschreiben.