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Absetzbarkeit von Umbaumaßnahmen aufgrund von Behinderung
Der heutige Blogbeitrag behandelt die Thematik, ob behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.
Als außergewöhnliche Belastung bezeichnet man bestimmte Ausgaben bzw. Aufwendungen, welche außergewöhnlich, zwangsläufig erwachsen sind und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Daher lassen sich außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer Behinderung steuerlich absetzen.
Liegt eine mindestens 25 prozentige Behinderung vor, können entweder die tatsächlichen Krankheitskosten mit den gesammelten Belegen oder pauschale Freibeträge bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Aufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung von Wohnräumen kann nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn dadurch kein entsprechender „Gegenwert“ erlangt wird. Beispielsweise wird der Bau einer Behindertentoilette oder die rollstuhlgerechte Adaptierung einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung angesehen, da der Wert des Grundstückes oder der Wohnung dadurch nicht erhöht wird, sondern vielmehr Mehrkosten bzw. Mehraufwände in diesem Zusammenhang entstehen.
Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team