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Angst vor der Betriebsprüfung?
Was zu beachten ist (DOs and DON‘Ts)
Ein wichtiges Thema, das auf jeden Unternehmer/jede Unternehmerin früher oder später zukommt: die Außenprüfung (=Betriebsprüfung). Eine solche Prüfung ist jedoch bei sorgfältiger Vorbereitung (gemeinsam mit Ihrem Steuerberater) kein Grund zur großen Sorge.
Aufgrund der COVID-19-Situation finden Außenprüfungen des Finanzamtes derzeit nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß statt. Nach dieser Corona-Ausnahmesituation werden auf die Steuerpflichtigen (und Steuerberater) vermehrt spezielle Prüfungen, nämlich die Überprüfung der Härtefallfonds- bzw. Fixkostenzuschuss-Anträge, zukommen. Wie diese Prüfungen ablaufen werden und worauf im Speziellen zu achten ist, wird sich zeigen. Sobald es hier Erfahrungswerte gibt, werden wir in einer kommenden Ausgabe des TaxARTIST oder auf unserer Homepage darüber berichten.
Hier nun einige wichtige Fakten, die man im Zuge der Vorbereitung der Unterlagen für eine Außenprüfung beachten sollte:
Aufzeichnungen
Aufzeichnungen sollten insbesondere richtig, vollständig, nachvollziehbar und chronologisch geführt und abgelegt sein. Erfahrungsgemäß kommt es bei Betriebsprüfungen oftmals schon zu Beanstandungen und Mängeln bei den Grundaufzeichnungen. Grundaufzeichnungen sind Aufzeichnungen, die den Geschäftsfall von der Anbahnung bis zur Fakturierung dokumentieren (z.B. Kalendereinträge, Paragon Durchschriften, Einnahmenlisten, „Schmierzettel“, Strichlisten, Angebote, Lieferscheine, Fahrtenbücher etc.). Diese Grundaufzeichnungen sind Bestandteil der Buchführung und daher entsprechend der allgemein geltenden Aufbewahrungsfrist von Buchhaltungsunterlagen grundsätzlich ebenfalls sieben Jahre aufzubewahren. Fehlende oder mangelhafte Grundaufzeichnungen berechtigen den Betriebsprüfer gemäß § 184 BAO zur Schätzung und könnten in weiterer Folge auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben. Selbst bei vermeintlich geringem Vergehen können derartige Vergehen zu Verwaltungsstrafen führen.
Im Zuge von Außenprüfungen kommt es oftmals auch zu einer Nachschau hinsichtlich der Aufzeichnungsverpflichtungen betreffend die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Der Ablauf dieser Überprüfung erfolgt standardisiert mittels eines Fragebogens. Weiters hat jede Registrierkasse über ein Datenerfassungsprotokoll (DEP; Signaturjournal) zu verfügen. Diese Dateien sind im Zuge der Prüfung zu exportieren und dem Prüfer zu übergeben.
Übliche Prüfungsschwerpunkte
Die typischen Prüfungsfelder hängen von der Größe, der Rechtsform sowie der Branche des Unternehmens ab. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte kommen bei Unternehmen und Freiberuflern (wie z.B. auch selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler), die als Kleinst-, Klein- oder Mittelbetrieb eingestuft sind, erfahrungsgemäß insbesondere folgende Prüfungsfelder in Betracht :
- Verflechtungen zwischen der betrieblichen mit der privaten Sphäre (Stichwort: Ausgaben für die private Lebensführung, Privatanteil etc.)
- Rohaufschlagsberechnungen (typischerweise eher im Einzel- und Großhandel sowie in der Gastronomie)
- Arbeitszimmer
- Verträge mit nahen Angehörigen (Anstellung Ehegatten, Kinder, etc.)
- Umsatzsteuer
- Abzugsteuer
- Vermögensdeckungsrechnung (Stichwort: Lebenshaltungskosten)
- Wofür wurden diese geleistet?
- Dient die Repräsentation einer neuen Geschäftsanbahnung?
- An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit wurden die Ausgaben getätigt?
- In welchen Lokalitäten wurden die Ausgaben getätigt?
- Wie viele Personen waren anwesend? Welche?
- nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
- einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
- auch zwischen Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich).