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HHP Blog

Anpassung des Zinssatzes bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

In den letzten Jahren wurden aufgrund des allgemeinen Zinsniveaus und aufgrund von COVID Sondermaßnahmen auch vom Finanzamt oftmals keine oder kaum Zinsen eingehoben. Das ändert sich nun. Den Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen hat das BMF am 27.07.2022 veröffentlicht. Der jeweils geltende Basiszinssatz gibt die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen und wird in §§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO geregelt. Entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz, verändert sich der Basiszinssatz, gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung. In den letzten Jahren herrschte ein konstant niedriges Zinsniveau. Aus diesem Grund gab es nur pandemiebedingte temporäre Zinssatzanpassungen, sowie Zinssatzaussetzungen. Mit dem neuen Beschluss des EZB-Rates folgte eine Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,5%, welche mit dem 27.07.2022 wirksam wurde. Im Bereich der Umsatzsteuer wurden durch das Abgabenänderungsgesetz 2022, eigene Verzinsungsregelungen geschaffen. Die ab dem 14. September 2022 neu geltenden Zinssätze betragen nach der Erhöhung vom 27. Juli 2022 nun:
  • Basiszinssatz 0,63%
  • Stundungszinsen 2,63%
  • Aussetzungszinsen 2,63%
  • Anspruchszinsen 2,63%
  • Beschwerdezinsen 2,63%
  • Umsatzsteuerzinsen 2,63%
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team