HHP Blog
Corona Kurzarbeit Phase 5, Pendlerpauschale und Sozialversicherungswerte 2022
In unserem aktuellsten Blog Beitrag wollen wir Sie über die momentan wichtigsten Änderungen, in der Personalverrechnung, informieren:
Kurzarbeitsmodell (Phase 5)
Seit 1.7.2021 (und bis zum 30.6.2022) gilt die Corona-Kurzarbeit Phase 5.
Die rückwirkende Antragsmöglichkeit für Kurzarbeitsprojekte ab 1.7.2021 gab es vom 19.7.2021 bis zum 19.8.2021. Da diese Übergangsfrist nun abgelaufen ist, müssen alle Kurzarbeitsprojekte vor Beginn der Kurzarbeit beantragt werden. Auf Grund der hohen Komplexität bei der Beantragung hilft HHP gerne durch den Beantragungsdschungel.
Ökologisierung der Pendlerpauschales
Die Pendlerpauschale ist ein Ausgleich für durch lange Fahrtstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehende Mehrkosten. Daher ist auch der Anspruch auf die Pauschale ausgeschlossen, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kfz zur Verfügung stellt. Durch eine Ergänzung im Einkommensteuergesetz sind Fahrräder und Elektrofahrräder von dieser Regelung ausgenommen. Stellt also ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder Elektrofahrrad für nicht beruflich veranlasste Fahrten zur Verfügung, das auch für den Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte benutzt werden kann, verliert der Arbeitnehmer dadurch nicht den Anspruch auf die Pendlerpauschale.
Sozialversicherungswerte 2022
Von der ÖKG wurden bereits die voraussichtlichen Werte für 2022 bekanntgegeben. Die offizielle Kundmachung bleibt zwar noch abzuwarten, wir informieren Sie aber für Planungszwecke bereits jetzt über die wichtigsten voraussichtlichen Werte für das Jahr 2022.
- Höchstbeitragsgrundlage – monatlich € 5.670,00
- Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen – jährlich € 11.340,00
- Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG – monatlich € 6.615,00
- Geringfügigkeitsgrenze – monatlich € 485,85