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HHP Blog

Corona Kurzarbeit Phase 5

Anders als bevor, läuft die Phase 5 der Kurzarbeit von 01.07.2021 bis 30.06.2022 und es wird je nach Betroffenheit der Unternehmen zwischen zwei verschiedenen Modellen unterschieden. Model 1: Für stark betroffene Unternehmen die im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von mehr als 50% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet haben oder einem verordneten Betretungsverbot unterliegen.
  • Zunächst wird das AMS wie in Modell 2 die monatliche Beihilfe reduziert um 15% ausbezahlen. Die restlichen 15% werden gesondert im Rahmen eines Änderungsbegehren beantragt.
  • Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30% bis 80 % der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Eine Unterschreitung ist bei besonderen wirtschaftlichen Gründen nach wie vor möglich.
Dieses Modell gilt vorläufig bis Ende Dezember 2021. Modell 2: Für alle anderen Unternehmen gilt ein Kurzarbeitsmodell mit reduzierter Kurzarbeitsbeihilfe und höherer Mindestarbeitszeit als bisher.
  • Es wird eine um 15% reduzierte Beihilfe ausbezahlt, im Vergleich zur Phase 4.
  • Die Arbeitszeit kann auf bis zu 50% der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Eine Unterschreitung ist bei besonderen wirtschaftlichen Gründen nach wie vor möglich.
Dieses Kurzarbeitsmodell gilt bis Ende Juni 2022. Für beide Modelle gilt eine maximale Dauer von 6 Monaten an Kurzarbeit. Anträge können beim AMS voraussichtlich ab 19.7.2021 gestellt werden. Kurzarbeit mit einem Beginn ab 1.7.2021 kann voraussichtlich rückwirkend bis 18.8.2021 beantragt werden. Ansonsten muss die Antragsstellung jeweils vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen. Neu in die Kurzarbeit eintretende Betriebe, die zwischen 1.4.2021 und 30.6.2021 nicht in Kurzarbeit waren, müssen zudem vor der Antragstellung, ein in der Regel 3-wöchiges Beratungsverfahren mit dem AMS und den Sozialpartnern absolvieren. Ebenso neu ist, dass in Phase 5 ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je angefangenen zwei Monaten Kurzarbeit vorgesehen werden soll. Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Verfügung. Ihr HHP Team