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Corona Kurzarbeit Phase 5
Anders als bevor, läuft die Phase 5 der Kurzarbeit von 01.07.2021 bis 30.06.2022 und es wird je nach Betroffenheit der Unternehmen zwischen zwei verschiedenen Modellen unterschieden.
Model 1: Für stark betroffene Unternehmen die im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von mehr als 50% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet haben oder einem verordneten Betretungsverbot unterliegen.
- Zunächst wird das AMS wie in Modell 2 die monatliche Beihilfe reduziert um 15% ausbezahlen. Die restlichen 15% werden gesondert im Rahmen eines Änderungsbegehren beantragt.
- Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30% bis 80 % der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Eine Unterschreitung ist bei besonderen wirtschaftlichen Gründen nach wie vor möglich.
- Es wird eine um 15% reduzierte Beihilfe ausbezahlt, im Vergleich zur Phase 4.
- Die Arbeitszeit kann auf bis zu 50% der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Eine Unterschreitung ist bei besonderen wirtschaftlichen Gründen nach wie vor möglich.