HHP Blog
Das Parkpickerl ist da - Wien wird grün!
Sachbezug für Firmenparkplatz – Wann kommt es zur Steuerpflicht?
Ist es für Dienstnehmer möglich das KFZ, welches sie für die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz nutzen, während der Arbeitszeit auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Dienstgebers zu parken, ist dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug in Höhe von EUR 14,53 monatlich anzusetzen, sofern sich dieser Parkplatz in einem Bereich befindet, welcher der Parkraumbewirtschaftung unterliegt. Ob es sich um ein KFZ des Dienstgebers oder des Dienstnehmers handelt, spielt hier keine Rolle.
Ein Sachbezug ist auch dann anzurechnen, wenn der Dienstnehmer den Parkplatz nur gelegentlich nutzt (z.B. Außendienst), das KFZ für berufliche Fahrten benötigt wird oder der Parkplatz mehreren Dienstnehmern zur Verfügung steht (Sachbezug pro Person). Eine individuelle Zuordnung des Parkplatzes an einen bestimmten Dienstnehmer ist nicht erforderlich; es führt bereits die Berechtigung zur Nutzung (z.B. durch Übergabe einer Parkkarte) zum Sachbezug.
Für einspurige KFZ, wie z.B. Motorräder, Mopeds, Mofas oder Fahrräder mit Hilfsmotor (E-Bikes), ist kein Sachbezug zu berücksichtigen.
Firmenparkplatz – Was wird sich ändern?
Am 1. März 2022 wurde die lang angekündigte Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien tatsächlich Realität. Autofahrer können seither auch in den Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 nur noch kostenpflichtig parken. Werktags ist das Parken im gesamten Stadtgebiet von 9 bis 22 Uhr ausschließlich mit Parkpickerl bzw. gültigem Parkschein gestattet. Ausnahmen zu dieser Regel gibt es nur in wenigen Gewerbe- und Industriegebieten. Auch in anderen Gemeinden und Städten wird aktuell die Parkraumbewirtschaftung eingeführt bzw. ausgeweitet, insbesondere im Umland von Wien (z.B. Schwechat, Baden …).
Die aktuellen Ausweitungen der Parkraumbewirtschaftung stellen nunmehr viele Arbeitgeber vor zusätzliche logistische Herausforderungen. Geprüft werden muss, ob die Firmenparkplätze im parkraumbewirtschafteten Bereich liegen. Wenn ja, dann ist – wie beispielsweise in Wien ab März 2022 – für den Firmenparkplatz ein Sachbezug von monatlich brutto EUR 14,53 in der Lohn- und Gehaltsverrechnung anzusetzen. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen müssen dann für den bisher kostenlosen Firmenparkplatz auf Grund des Sachbezugs Mehrkosten (Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) tragen.
Ihr HHP Team