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Die Ökosoziale Steuerreform
Gestern hat die Bundesregierung die lang angekündigte Ökosoziale Steuerreform in einer Pressekonferenz vorgestellt. Diese soll Entlastungen von etwa 18 Milliarden Euro über die nächsten Jahre bringen. Jedoch ist die Finanzierung dieser Entlastungen weitgehend offen.
Als ökosozialer Teil dieser Steuerreform ist eine Abgabe von € 30,00 pro Tonne emittierten CO2 (bis 2025 wird diese auf € 55,00 pro Tonne erhöht) vorgesehen. Wie diese Abgabe eingehoben werden soll ist noch nicht bekannt. Wichtig ist, dass die CO2 Abgabe als regionaler Klimabonus an die Bevölkerung zurückfließen soll.
Die folgenden Steuerentlastungen sind geplant:
- Senkung des Steuersatzes der 2. Einkommensstufe von 35% auf 30% – Entlastung bis zu € 650,00 p.a. (ab 2022)
- Senkung des Steuersatzes der 3. Einkommensstufe von 42% auf 40% – Entlastung bis zu € 580,00 p.a. (ab 2023)
- Senkung des KÖSt- Satzes auf 23 % (Reduktion von je 1% in 2022 und 2023)
- Geringe Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Einkommen bis € 2.600,00 brutto p.m. (ab 2022)
- Erhöhung des Familienbonus um € 500,00 pro Kind und Jahr
- Erhöhung und Ausweitung des Kinderbonus
- Förderung von Mitarbeiter-Beteiligungsmodellen
- Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen
- Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13% auf 15%
- Anhebung der GWG-Grenze von € 800,00 auf € 1.000,00