HHP Blog
Doch kein Reverse Charge für ausländische Vermieter ab 1.7.2022?
In unserem heutigen Blog Beitrag beschäftigen wir uns mit einer wichtigen Änderung bei ausländischen Vermietern.
In unseren Beiträgen vom 14. März bzw. 30. Mai hatten wir noch davon berichtet, dass seit 1.1.2022 eine vermietete Liegenschaft die Verrechnung von Vermietungsumsätzen eines ausländischen Unternehmers im unternehmerischen Bereich zwingend im Reverse-Charge-Verfahren zu erfolgen hat, sofern keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte des ausländischen Vermieters in Österreich vorliegt. Diese derzeit gültige Rechtslage wird sich nun abermals ändern.
Der aktuelle Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022, welches aller Voraussicht nach noch vor dem Sommer durch den Nationalrat beschlossen wird und damit womöglich mit Mitte des Jahres in Kraft tritt, sieht nun nämlich vor, dass das Reverse Charge Verfahren im unternehmerischen Bereich bei Vermietungen grundsätzlich entfallen wird und dass sich ausländische Unternehmer in Österreich steuerlich erfassen müssen. Vermietungsumsätze und die zusammenhängenden Vorsteuern werden somit in Österreich im Veranlagungsverfahren erklärt werden müssen.
Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team