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E-Card Gebühr - "zu Unrecht" entrichtet?
Der November ist der Einhebungsmonat für das E‑Card-Service-Entgelt.
Für den Dienstgeber ist es nicht von Bedeutung, ob der jeweilige Dienstnehmer mehrfach versichert ist oder ob eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt. Er ist verpflichtet das Service-Entgelt dennoch einzuheben.
Was kann man tun, wenn „zu Unrecht“ E‑Card-Service-Entgelt entrichtet wurde?
- Die betroffenen Personen können das allenfalls zu viel bezahlte Service-Entgelt über Antragbei der Österreichischen Gesundheitskasse rückfordern. Hierbei muss die betroffene Person eine vom Dienstgeber ausgestellte Bestätigung beilegen, dass dieser das Service-Entgelt einbehalten und abgeführt hat.
- Der Dienstgeber darf eine „Überzahlung“ nur ausnahmsweise korrigieren (z.B. wenn er irrtümlich für einen anspruchsberechtigten Angehörigen die Gebühr einbehalten hat).
Wie immer sehr bürokratisch und vermutlich bleiben hier aus Kosten-Nutzen-Überlegungen E-Card-Gebühren doppelt bzw. sogar mehrfach abgeführt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team