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HHP Blog

Energiekostenzuschuss 1 & 2 Verlängerung bzw Neuschaffung

In unserem Blog Beitrag vom 7. November haben wir die ersten Informationen zum Energiekostenzuschuss behandelt. Dieser Blog Beitrag beschäftigt sich mit der Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 sowie dem neuen Energiekostenzuschuss 2. Angesichts der hohen Energiepreise im Jahr 2022 unterstütze die österreichische Bundesregierung die Wirtschaft, Industrie aber auch die Bevölkerung mit einem Anti-Teuerungspaket. Einige Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. So zum Beispiel der Energiekostenzuschuss 1. Dieser unterstützt energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe . Die ursprüngliche Frist, wird um eine Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 verlängert. Darüber hinaus wird ein neuer Energiekostenzuschuss 2 mit erweiterten Förderkriterien geschaffen. Dieser deckt den Zeitraum des gesamten Jahres 2023 ab, um Unternehmen von hohen Energiekosten zu entlasten. Die Fördermittel betragen pro Unternehmen zwischen EUR 3.000 und EUR 150 Millionen und können, wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager des aws beantragt werden. Ausgenommen sind Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit betrachtet werden. Ebenso sind energieproduzierende oder erdölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen, die im Banken- und Finanzierungssektor tätig sind ausgenommen. Weitere Kriterien dieses Zuschusses werden in den folgenden 5 Förderstufen erläutert. Förderstufen: Stufe 1: In dieser Stufe werden Kosten der Energieformen Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl gefördert. Dabei gilt eine Förderintensität von 60% und eine maximale Förderung des Verbrauchs von 2021. Die Zuschüsse liegen zwischen EUR 3.000 bis 2 Millionen. Stufe 2: Diese umfasst Fördermittel zwischen EUR 2 Mio. und EUR 4 Mio. Mehrkosten für Energie, die über eine 1,5-fache Preissteigerung hinausgehen, werden mit 50 % bezuschusst. Die förderfähige Verbrauchsmenge liegt bei 70% des Vorjahres. Stufe 3: Wie in Stufe 2, werden Mehrkosten, welche über einer 1,5-fachen Preissteigerung liegen, gefördert. Die Förderintensität beläuft sich auf 65%, die förderfähige Verbrauchsmenge ist mit 70% des Vorjahres begrenzt. Die Zuschüsse liegen zwischen EUR 4 Mio. und 50 Mio. Stufe 4: Auch in dieser Stufe werden Mehrkosten, die über einer 1,5-fachen Preissteigerung liegen, gefördert. Die Förderintensität liegt hier jedoch bei 80%, die förderfähige Verbrauchsmenge wiederum bei 70% der Verbrauchsmenge von 2021. Die Höhe der Zuschüsse soll zwischen EUR 50 Mio. und EUR 150 Mio. betragen. Zusätzlich ist die Energieintensität ein weiteres Kriterium in dieser Stufe. Stufe 5: Ähnlich zu den vorangegangenen Stufen werden hier auch Energiemehrkosten aus Strom, Erdgas, Treibstoff, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl, welche über einer 1,5-fachen Preissteigerung liegen gefördert. Die förderfähige Verbrauchsmenge ist auf wiederum auf 70% des Vorjahres begrenzt, wobei die Förderintensität hier bei 40% liegt. Die Zuschüsse sollen zwischen EUR 4 Mio. und EUR 100 Mio. liegen.   Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team