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HHP Blog

Erhöhung des Familienbonus Plus/Kindermehrbetrag

Die ökosoziale Steuerreform bringt mit der Aufstockung des Familienbonus Plus und einer Ausweitung des Kindermehrbetrages eine spürbare steuerliche Entlastung für Familien. Für den Familienbonus Plus gilt grundsätzlich bis einschließlich Juni 2022 folgendes:
  • für Kinder bis 18 Jahre € 125,00 monatlich bzw. € 1.500,00 pro Jahr
  • für Kinder ab 18 Jahren € 41,68 monatlich bzw. € 500,16 pro Jahr
Ab Juli 2022 kommt es zu einer betraglichen Erhöhung beim Familienbonus Plus. Daher gelten ab Juli 2022 folgende Werte:
  • Kinder bis 18 Jahre € 166,68 monatlich bzw. € 2.000,16 pro Jahr
  • Kinder ab 18 Jahre € 54,18 monatlich bzw. € 650,16 pro Jahr
Für das Jahr 2022 ist für den Familienbonus Plus ein Mischbetrag für Kinder bis 18 Jahre in Höhe von € 1.750,08 und für Kinder ab 18 Jahren in Höhe von € 575,16 anzusetzen. Die bisherigen Voraussetzungen (Wohnsitz, Betrachtungsweise, Aufteilungsmöglichkeit, …) für den Anspruch auf den Familienbonus Plus bleiben unverändert. Außerdem kann man ebenfalls den Kindermehrbetrag ohne Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsatzbetrag ab der Veranlagung 2022 geltend machen, solange man für mindestens einen Monat erwerbstätig beschäftigt war. Die Erhöhung des Kindermehrbetrag sieht, daher wie folgt aus:
  • Bis zu Veranlagung 2021 stehen € 250,- pro Kind und Jahr zu
  • Bei der Veranlagung 2022 stehen € 350,- pro Kind und Jahr zu
  • Ab der Veranlagung 2023 stehen € 450,- pro Kind und Jahr zu
Weiters haben Arbeitssuchende oder Mindestsicherungsbezieher ebenso Anspruch auf den Kindermehrbetrag, wenn sie nebenbei geringfügig beschäftigt sind. Der Kindermehrbetrag verringert sich wie bisher, um die tarifmäßig berechnete Einkommensteuer, sodass ab einer Steuer von € 450,- (im Jahr 2022 € 350,-) kein Kindermehrbetrag mehr zusteht. Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team