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Förderung: E-Mobilität für Private 2022
Um das Ziel der Klimaneutralität 2040 zu erreichen, müssen alle Akteurinnen und Akteure sowohl auf europäischer Ebene als auch in Österreich an einem Strang ziehen. Aus diesem Grund wird die Anschaffung von neuen Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz im Jahr 2022 weiter durch die gemeinsame Förderaktion des BMK, der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandles unterstützt. Die im Rahmen der Förderung enthaltenen Angebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie leisten.
Der Gesamtbetrag der Förderhöhe ist abhängig vom Fördergegenstand und beträgt zwischen
600 Euro und 5.000 Euro.
Fördergegenstände:
- Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) sowie
- Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (REX bzw. REEV) zur Personenbeförderung bzw. zur Güterbeförderung
- Bei PKW darf der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht überschreiten. Zusätzlich muss die vollelektrische Reichweite mindestens 50km nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) betragen.
- Die zu fördernden Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
- Seitens des Fahrzeughändlers muss beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil pro Fahrzeug gewährt werden. Dieser muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung auswiesen werden.