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Geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen – was ist zu beachten?
Grundsätzlich ist die Beschäftigung eines Flüchtlings aus der Ukraine dann möglich, wenn die geflohene Person den Ausweis für Vertriebene erhalten hat, auch „Blaue Karte“ genannt, die im gesamten Schengen-Raum gültig ist.
Der Aufenthaltstitel „Blaue Karte“ wird im Scheckkartenformat ausgestellt:
Wer erhält den Ausweis für Vertriebene und was sind die Voraussetzungen?
Folgende Personengruppen aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Vertriebene in Österreich:- Ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine, die die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten.
- in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit Komplementärschutz, die die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten.
- Familienangehörige dieser beiden Personengruppen, sofern sie bereits vor dem 24. Februar 2022 als Familienangehörige einer der oben angeführten Personen in der Ukraine aufhältig waren.
- Ukrainische Staatsangehörige, die sich zu Beginn des Kriegs in Österreich rechtmäßig aufhielten (aufgrund eines gültigen Aufenthaltstitels, eines visumfreien Aufenthaltes oder eines Aufenthaltes in Österreich mit Visum).
- Um den Vertriebenenausweis zu erhalten, müssen Sie sich in Österreich aufhalten.
- Es dürfen keine Ausschlussgründe bestehen. Ausschlussgründe sind Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Straftaten und dergleichen.
Wie bekommen Vertriebene die „Blaue Karte“ und wie lange ist sie gültig?
Personen, die zu einer dieser Gruppen gehören, stellt das BFA einen Ausweis für Vertriebene aus. Dafür müssen sie sich bei den Erfassungsstellen der Polizei registrieren lassen (bei Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren). Mit diesem vorübergehenden Aufenthaltsrecht in Österreich ist es nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Der vorübergehende Schutz stellt auch den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung sicher. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wurde Ende Jänner 2023 bis zum 4. März 2024 verlängert. Unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem „Ausweis für Vertriebene“ verlängert sich das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2024. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der Vertriebenen versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.Was ist zu beachten, wenn Sie geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen möchten?
- Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) haben ab 21. April 2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das heißt, Unternehmen brauchen keine Bewilligung durch das AMS, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen
- Folgende Formulierung beim Inseratentext wird vom AMS empfohlen, wenn Sie in der aktuellen Situation Ihre Bereitschaft zur Einstellung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zum Ausdruck bringen möchten: