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HHP Blog

Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – Umfangreiche Änderungen im Bereich der Spendenabsetzbarkeit

Am 12.10.2023 wurde dem Nationalrat der Ministerialentwurf über das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 zur Begutachtung vorgelegt. Geplantes Inkrafttreten ist der 1.1.2024. Die Gesetzesreform beinhaltet folgende Hauptgesichtspunkte: Ausweitung der Spendenbegünstigung und Vereinfachung des Zugangs zur Spendenbegünstigung Die Spendenabsetzbarkeit soll auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren der Spendenbegünstigung vereinfacht werden. Zukünftig sollen als spendenbegünstigte Zwecke alle im Sinne der BAO als gemeinnützig oder mildtätig angesehenen Zwecke geltend sein. Besonders die Bereiche Bildung, Sport sowie Kunst und Kultur sollen von dieser Erweiterung profitieren. Der Zugang zur Spendenbegünstigung soll bereits nach einjährigem Bestand ermöglicht werden. Außerdem ist für kleinere Einrichtungen keine Wirtschaftsprüferbestätigung mehr erforderlich, sondern ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Freiwilligenpauschale Mit dem Freiwilligenpauschale soll eine gesetzliche Regelung für Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen geschaffen werden, um dadurch die ehrenamtlich Tätigen steuerlich zu unterstützen. Durch diese Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätige sollen von gemeinnützigen Organisationen ausbezahlte Vergütungen bis zum im Gesetz verankerten Höchstbetrag steuerfrei sein (angedacht sind maximal EUR 30 pro Tag / EUR 1.000 pro Jahr bzw. für besondere Tätigkeiten bis zu EUR 50 / EUR 3.000). Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zur Vermögensausstattung gemeinnütziger Stiftungen Die bisher befristete Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zur Vermögensausstattung gemeinnütziger Stiftungen, soll ins Dauerrecht überführt werden. Die Höchstbetragsregelung der abzugsfähigen Zuwendungen (EUR 500.000) fällt weg. Stattdessen soll die Deckelung künftig nur mehr an eine Relation zum Gewinn bzw. zum Gesamtbetrag der Einkünfte anknüpfen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team