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Instandhaltung vs. Instandsetzung bei Vermietung und Verpachtung
Im Rahmen einer Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit ist es oft notwendig, regelmäßige Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese können von kleinen Arbeiten wie beispielsweise das Ausmalen einer Wohnung nach einem Mieterwechsel bis hin zu großen Sanierungen wie beispielsweise dem Austausch von Fenstern, Erneuerung von Elektroleitungen etc. reichen.
Das österreichische Steuerrecht unterscheidet bei diesen Sanierungsarbeiten zwischen Instandhaltungsaufwand und Instandsetzungsaufwand. Eine genaue Beurteilung des Sachverhalts ist hier unerlässlich, da sich die steuerliche Berücksichtigung hier deutlich unterscheidet. Außerdem wird im steuerlichen Sinne unterschieden, ob es sich bei der Vermietung um ein Wohn- oder ein Büro- bzw. Geschäftsgebäude handelt.
Instandhaltungsaufwand:
Bei einem Instandhaltungsaufwand handelt es sich um laufende Reparaturarbeiten, bei denen keine wesentlichen Teile des Gebäudes ausgetauscht werden. Typische Beispiele hierfür sind:- Laufende Wartungsarbeiten (Heizungswartung etc.)
- Ausmalen des Objekts
- Reparatur des Dachs, der Fassade, der Türen und Fenster
- Sanierung und Austausch einzelner Fenster und Türe uVm.