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HHP Blog

Kleinunternehmerbefreiung bei Vermietung inländischer Immobilien aus dem Ausland

In unserem heutigen Blog Beitrag wollen wir uns dem Thema der Kleinunternehmerbefreiung bei Vermietung inländischer Immobilien aus dem Ausland widmen. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung besagt, dass Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn die jährliche Umsatzgrenze von EUR 35.000,00 unterschritten wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob im Ausland ansässige Personen, die in Österreich Immobilien besitzen und diese vermieten auch der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung unterliegen, wenn die erwirtschafteten Umsätze die Umsatzgrenze von EUR 35.000,00 netto unterschreiten. Prinzipiell ist die Kleinunternehmerbefreiung an einen inländischen Wohnsitz geknüpft, oftmals wurde jedoch die Meinung vertreten, dass der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und somit die Umsatzsteuer an den Ort des Mietobjektes gebunden sind, das bedeutet im Ausland ansässige Personen, welche in Österreich Immobilien besitzen und vermieten, würden von der Kleinunternehmerbefreiung profitieren. Der Verwaltungsgerichtshof schaffte Klarheit in dieser Frage und hat entschieden, dass entscheidend für die Kleinunternehmerbefreiung jener Ort ist, an dem die wesentlichen unternehmerischen Tätigkeiten vollzogen werden. Es liegt demnach eine inländische Ansässigkeit sowie ein Anspruch auf Kleinunternehmerbefreiung nur dann vor, wenn die Vermietungstätigkeit vom Inland aus koordiniert wird. Die Kleinunternehmerbefreiung entfällt somit bei nicht Vorhandensein einer festen Niederlassung (Büro) sowie Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland. Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP-Team