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Kultursponsoring und dessen steuerliche Behandlung
Unter Kultursponsoring wird die Bereitstellung von Geld, Sach- oder Dienstleistungen eines Unternehmens für einen Kulturveranstalter verstanden. Auf Basis eines Vertrages werden Mittel zur Verfügung gestellt und der Kulturveranstalter wird im Gegenzug als Werbeträger tätig. Dabei können Leistungen in Form von Geld oder Sachleistungen aber auch durch die Erbringung von Dienstleistungen oder Know-How erfolgen.
Die Frage, ob Zahlungen eines Sponsors bei diesem steuerlich absetzbar sind, lässt sich wie folgt beantworten. Grundsätzlich gilt, dass freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig sind, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind. Abweichend dazu sind Sponsorzahlungen eines Unternehmers jedoch als Betriebsausgaben zu verstehen, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage beruhen und zudem eine angemessene Gegenleistung in Form von Werbeleistungen erfolgt. Die Sponsortätigkeit ist der Öffentlichkeit bekanntzumachen und bei gewünschter Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe auch in der kommerziellen Firmenwerbung zu erwähnen. Die Größe der Kultureinrichtung ist nicht von Bedeutung, auch kleine Kulturveranstalter können mit steuerlicher Wirkung vom Sponsor unterstützt werden. Wichtig ist auch, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind.
Es können beispielsweise folgende Leistungen für einen Sponsor als Gegenleistung erbracht werden:
- Platzierung des Firmenlogos des Sponsors auf Drucksorten, in Katalogen oder in Programmheften
- Nennung des Sponsors auf der Homepage, auf Sponsorentafeln oder auf Großbildern des Kulturbetriebs
- Erwähnung des Sponsors in öffentlichen Reden, in Interviews, in Pressekonferenzen etc.
- Werbeflächen im Bereich der Veranstaltung bzw. im Foyer, Hängung von Sponsorenfahnen
- Paketlösungen, in deren Rahmen neben Werbeleistungen auch exklusive Veranstaltungen im Rahmen von Premieren, Voreröffnungen, Künstlertreffen, die Überlassung von Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen u.ä. angeboten werden