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Lockdown-Umsatzersatz: Beantragung noch bis 20. Jänner möglich!
Die Beantragung des Lockdown-Umsatzersatz für den Zeitraum zwischen 07. Dezember und 31. Dezember 2020 bzw. zwischen 26. Dezember und 31. Dezember 2020 ist noch bis Mittwoch den 20. Jänner 2021 möglich!
Anspruchsberechtigt sind operativ tätige Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich,
- von den Einschränkungen der 2. oder der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung oder der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung betroffen, und
- in einer direkt betroffenen Branche tätig sind. Dazu zählen insbesondere Unternehmen in den Bereichen Tourismus und Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Handel etc.