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HHP Blog

Neues zum Investitionsfreibetrag: Jetzt auch für klimafreundliche Heizungen möglich!

Seit dem 01.01.2023 kann der neu eingeführte Investitionsfreibetrag für Anschaffungen oder Herstellungen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zur Abschreibung sind im Rahmen des Investitionsfreibetrages 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei Wirtschaftsgütern, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind, beträgt dieser sogar 15%. Der Investitionsfreibetrag kann pro Wirtschaftsjahr aber insgesamt maximal von Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von EUR 1.000.000,00 geltend gemacht werden.
Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens 10% max. 1 Mio. im Jahr
Ökologische Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens 15% max. 1 Mio. im Jahr
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass eine betriebliche Einkunftsart vorliegt und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. Weiters kann der Investitionsfreibetrag nur für Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren geltend gemacht werden, wenn eine Zugehörigkeit zu einem inländischen Betrieb oder Betriebstätte zuzurechnen ist. Darüber hinaus ist der Ausnahmekatalog von nicht begünstigten Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen. Es handelt sich bei der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrags um ein Wahlrecht, welches im Jahr der Anschaffung oder Herstellung im Rahmen der Steuererklärung anzugeben ist. Es ist ein Anlageverzeichnis zu führen, wo die entsprechenden Wirtschaftsgüter anzuführen sind. Neuerung aufgrund der Änderung des Einkommensteuergesetzes (EstG): Aufgrund einer beschlossenen Gesetzesänderung ist es nun auch möglich, den Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungssysteme in Anspruch zu nehmen. Bisher waren Gebäude sowie Gebäudeteile von der Anwendung explizit ausgeschlossen. Da Heizsysteme einen solchen Gebäudeteil darstellen, war eine Inanspruchnahme daher nicht möglich. Ebenso war der Anschluss an ein Fernwärmenetz davon ausgenommen. Durch die Gesetzesänderung kann nun für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Anlagen zur Wärme- und Kältebereitstellung in Gebäuden der Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen werden. Förderbare Anlagen sind:
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Fernwärme- bzw. kältetauscher
  • Fernwärme- bzw. -kälteübergabestationen
  • Mikronetze
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team