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Non-Profit-Organisationen – Unterstützungsfonds verlängert
In unserem heutigen Blog Beitrag wollen wir Ihnen nochmals einige Informationen betreffend dem NPO-Unterstützungsfonds geben, welcher nach den Förderphasen für das 2. Quartal bzw. 3. und 4. Quartal mit der nun beantragbaren Unterstützungsleistung für das 1. Halbjahr 2021 in die dritte Runde geht:
Der Zuschuss aus dem NPO-Fonds richtet sich an gemeinnützige Vereine (Non-Profit Organisationen), Freiwillige Feuerwehren sowie gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften.
Bedingungen für die Beantragung der Förderung:
- ein durch COVID-19 verursachter Einnahmenausfall
- Tätigkeiten der Organisation werden in Österreich gesetzt bzw. der Sitz der Organisation muss in Österreich liegen
- die Organisation besteht zumindest seit 10.03.2020 und darf seitdem nicht materiell insolvent gewesen sein
- bei der Organisation darf es in den letzten fünf Jahren zu keiner rechtskräftigen Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße gekommen sein
- Förderbare Kosten = betriebsnotwendige Kosten im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 wie zB Miete und Pacht, Versicherungsprämien, Zinsen, Lizenzkosten, Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation etc. Zusätzlich werden unter gewissen Voraussetzungen auch die Kosten für Covid-19-Tests gefördert.
- Struktursicherungsbeitrag = in Höhe von 10% der Einnahmen des Jahres 2019 (oder alternativ aus dem Durchschnitt der Einnahmen 2018 und 2019) zur pauschalen Abgeltung von Kosten, welche nicht unter die Kategorie der förderbaren Kosten fallen. Der Struktursicherungsbetrag ist mit maximal EUR 150.000,00 beschränkt.