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HHP Blog

Non-Profit-Organisationen – Unterstützungsfonds verlängert

In unserem heutigen Blog Beitrag wollen wir Ihnen nochmals einige Informationen betreffend dem NPO-Unterstützungsfonds geben, welcher nach den Förderphasen für das 2. Quartal bzw. 3. und 4. Quartal mit der nun beantragbaren Unterstützungsleistung für das 1. Halbjahr 2021 in die dritte Runde geht: Der Zuschuss aus dem NPO-Fonds richtet sich an gemeinnützige Vereine (Non-Profit Organisationen), Freiwillige Feuerwehren sowie gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften. Bedingungen für die Beantragung der Förderung:
  • ein durch COVID-19 verursachter Einnahmenausfall
  • Tätigkeiten der Organisation werden in Österreich gesetzt bzw. der Sitz der Organisation muss in Österreich liegen
  • die Organisation besteht zumindest seit 10.03.2020 und darf seitdem nicht materiell insolvent gewesen sein
  • bei der Organisation darf es in den letzten fünf Jahren zu keiner rechtskräftigen Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße gekommen sein
Ausgeschlossen vom NPO-Fonds sind politische Parteien, Rechtsträger an denen Bund, Länder oder Gemeinden mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind, Rechtsträger des Finanzsektors sowie Organisationen, welchen ein Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Ausfallsbonus oder Fixkostenzuschuss 800.000 gewährt wurde. Die Unterstützungsleistung aus dem NPO-Fonds setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
  • Förderbare Kosten = betriebsnotwendige Kosten im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 wie zB Miete und Pacht, Versicherungsprämien, Zinsen, Lizenzkosten, Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation etc. Zusätzlich werden unter gewissen Voraussetzungen auch die Kosten für Covid-19-Tests gefördert.
  • Struktursicherungsbeitrag = in Höhe von 10% der Einnahmen des Jahres 2019 (oder alternativ aus dem Durchschnitt der Einnahmen 2018 und 2019) zur pauschalen Abgeltung von Kosten, welche nicht unter die Kategorie der förderbaren Kosten fallen. Der Struktursicherungsbetrag ist mit maximal EUR 150.000,00 beschränkt.
Die Zuschusshöhe ist insgesamt mit dem erlittenen Einnahmenausfall (Vergleich 1. Halbjahr 2021 vs. 1. Halbjahr 2019 bzw. Durchschnitt 1. Halbjahr 2018/2019) sowie betragsmäßig mit EUR 1,8 Millionen pro Organisation begrenzt. Zuschüsse für das erste Halbjahr 2021 können bis zum 15. Oktober 2021 über das Austria Wirtschaftsservice (AWS) beantragt werden. Für die Beantragung von Förderungen über EUR 6.000,00 oder bei Überschreiten der Umsatzgrenze iHv. EUR 120.000,00 (im Jahr 2019) sowie bei mehr als 10 Dienstnehmern ist weiters die Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers notwendig. Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP-Team