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Pendlerpauschale
Unser neuester Blog Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Pendlerpauschale, welches für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden kann und als Steuerfreibetrag die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert. Es kann vom Arbeitnehmer neben dem Verkehrsabsetzbetrag in Anspruch genommen werden, steht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. In diesem Beitrag finden Sie alle allgemeinen Informationen rund um das Pendlerpauschale, von welchen Faktoren es abhängt und wie es funktioniert.
Die Fahrtkosten von Arbeitnehmern zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Zusätzlich besteht unter gewissen Voraussetzungen auch ein Anspruch auf das Pendlerpauschale. Wichtig ist hier zu beachten, dass man zwischen einem kleinen und einem großen Pendlerpauschale unterscheidet:
- Ein kleines Pendlerpauschale steht dem Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitsplatz mindestens 20 km vom Wohnort entfernt liegt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar
- Ein großes Pendlerpauschale steht dem Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitsplatz mindestens 2 km vom Wohnort entfernt liegt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar
- Strecke wird an mind. 11 Kalendertagen pro Monat zurückgelegt – volles Pendlerpauschale steht zu
- Strecke wird an mind. 8 bis max. 10 Kalendertagen pro Monat zurückgelegt – 2/3 Pendlerpauschale steht zu
- Strecke wird an mind. 4 bis max. 7 Kalendertragen pro Monat zurückgelegt – 1/3 Pendlerpauschale steht zu