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Problemstellungen bei Vereinsfesten - Ehrenamtliche Tätigkeiten und steuerliche Behandlung bei Vereinsfesten
Wenn ein Vereinsfest geplant wird, suchen Veranstalter oft nach engagierten ehrenamtlichen Helfer:innen, die ihre Unterstützung anbieten. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie diese ehrenamtlichen Helfer:innen steuerlich behandelt werden und ob bestimmte steuerrechtliche Regelungen zu beachten sind.
Es ist wichtig, zwischen ehrenamtlichen Tätigkeiten mit und ohne finanzielle Entschädigung zu unterscheiden. Erhalten die Helfer:innen eine Entschädigung, sei es in Form von Geld oder Sachleistungen, gilt dies als steuerpflichtiges Einkommen. In diesem Fall ist es erforderlich, die Tätigkeit bei der ÖGK anzumelden. Handelt es sich hingegen um eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit ohne finanzielle Entlohnung, entfällt die Anmeldung bei der ÖGK.
Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Aspekte bewusst zu sein, um eine korrekte Handhabung zu gewährleisten und mögliche Vorteile zu nutzen.
Wie es bei Freundschafts- und Gefälligkeitsdiensten bei Vereinsfesten aussieht, erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie über die Problemstellungen bei Vereinsfesten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team