Neben den engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützen oft auch Freunde, Familienangehörige oder Verwandte der Vereinsmitglieder bei Vereinsfesten. In solchen Fällen wird vermutet, dass es sich um Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienste handelt. Diese Art von kurzfristigen, freiwilligen und unentgeltlichen Diensten, die aufgrund spezifischer Bindungen geleistet werden, bedürfen keiner Anmeldung bei der ÖGK.
Für diese Art von Unterstützung von Seiten der Freunde, Familienangehörigen oder Verwandten – sofern diese unentgeltlich sind – besteht keine Verpflichtung zur Anmeldung bei der ÖGK.
Im 3. Teil gehen wir auf die Vereinsmitglieder und ihre Tätigkeit bei Vereinsfesten ein.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team