HHP Blog
Reparaturbonus | Energiekostenausgleich
Reparaturbonus
Die Bundesregierung hat zur Förderung einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensweise den Reparaturbonus geschaffen. Ziel ist es, die Reparatur alter Geräte zu fördern, um übermäßigen Abfall zu vermeiden.
Gefördert werden dabei Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden wie beispielsweise Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, TV-Geräte, Computer aber auch Kleingeräte wie Smartphones und Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen etc.
Der Reparaturbonus beträgt bis zu 50% der Reparaturkosten, jedoch maximal € 200 je Reparatur und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.
Es sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
- AntragstellerIn ist eine Privatperson mit Wohnsitz in Österreich.
- Das defekte Elektro- oder Elektronikgerät steht im Eigentum der Privatperson.
- Die Reparatur wird in einem Partnerbetrieb durchgeführt.