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HHP Blog

Reparaturbonus | Energiekostenausgleich

Reparaturbonus Die Bundesregierung hat zur Förderung einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensweise den Reparaturbonus geschaffen. Ziel ist es, die Reparatur alter Geräte zu fördern, um übermäßigen Abfall zu vermeiden. Gefördert werden dabei Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden wie beispielsweise Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, TV-Geräte, Computer aber auch Kleingeräte wie Smartphones und Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen etc. Der Reparaturbonus beträgt bis zu 50% der Reparaturkosten, jedoch maximal € 200 je Reparatur und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Es sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
  • AntragstellerIn ist eine Privatperson mit Wohnsitz in Österreich.
  • Das defekte Elektro- oder Elektronikgerät steht im Eigentum der Privatperson.
  • Die Reparatur wird in einem Partnerbetrieb durchgeführt.
Der Bon für den Reparaturbonus kann unter www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Der Bonus wird dann direkt bei der Bezahlung der Rechnung unter Vorlage des Bons abgezogen. Pro Person können auch mehrere Reparaturboni für unterschiedliche Geräte in Anspruch genommen werden. Der Reparaturbonus ist so lange beantragbar, solange Fördermittel vorhanden sind. Insgesamt stehen 60 Millionen Euro bis 31.12.2023 zur Verfügung.   Energiekostenausgleich Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland eingeführten europäischen Wirtschaftssanktionen sind die Energiepreise in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Auch im Inland erzeugte Energie wie beispielsweise Wind- und Wasserkraft sind von den Preisanstiegen betroffen. Um Haushalte zu entlasten, hat die Regierung einen Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser beträgt in der derzeit gültigen Regelung einmalig 150,00 Euro pro Haushalt. Er wurde in Form eines Gutscheins bis Ende Juni 2022 an Haushalte verschickt. Anspruchsberechtigt sind Personen, die an der entsprechenden Adresse zwischen dem 15.03.2022 und 30.06.2022 Ihren Hauptwohnsitz hatten und einen auf sie lautenden Stromliefervertrag haben. Weiters dürfen die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Einpersonenhaushalt                    – maximales Jahreseinkommen 55.000,00 Euro Mehrpersonenhaushalt                – maximales Jahreseinkommen 110.000,00 Euro   Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team