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Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?
Die Frage, ob Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr ist zwischen drei Fällen (zur Gänze abzugsfähig, 50 % abzugsfähig und zur Gänze nicht abzugsfähig) der Abzugsfähigkeit zu unterscheiden, wobei jeweils am Bewirtungsbeleg die Anzahl der bewirteten Personen und der Grund der Bewirtung anzuführen sind.
Zur Gänze abzugsfähige Bewirtungskosten
Die Bewirtungskosten sind zur Gänze steuerlich abzugsfähig, wenn
- die Bewirtung unmittelbarer Bestandteil der Leistung ist oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer erbrachten Leistung steht,
- die Bewirtung Entgeltcharakter hat oder
- die Bewirtung nahezu keine Repräsentationskomponente aufweist.