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Steuerliche Änderungen ab 2024: Erhöhung der Steuerfreigrenzen für Überstunden und Zulagen
Überstunden und Zulagen sind wichtige Bestandteile des Arbeitslebens vieler Arbeitnehmer:innen. Ab dem 1. Januar 2024 werden in Österreich die steuerlichen Regelungen in Bezug auf diese Themen erweitert und verbessert. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und wie diese sich auf Ihre finanzielle Situation auswirken können.
Bisher lag der monatliche Freibetrag für Überstundenzuschläge bei EUR 86,-. Ab 2024 wird dieser Freibetrag dauerhaft auf EUR 120,- angehoben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen, die Überstunden leisten, von einer höheren steuerlichen Begünstigung profitieren werden. Diese Erhöhung ist eine erfreuliche Nachricht für alle Arbeitnehmer*innen, die Überstunden leisten.
Für die Jahre 2024 und 2025 gilt jedoch eine befristete Sonderregelung. In diesem Zeitraum sind Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat steuerfrei, und zwar im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes. Insgesamt dürfen daher max. EUR 200,– steuerfreie Zuschläge berücksichtigt werden in einem Monat. Diese vorübergehende Regelung bietet Arbeitnehmer*innen zusätzliche Anreize, Überstunden zu leisten.
Neben der Anhebung des Freibetrags für Überstunden gibt es auch erfreuliche Nachrichten für diejenigen, die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten. Der monatliche Freibetrag für diese Zulagen/Zuschläge wird von EUR 360,- auf EUR 400,- monatlich erhöht. Dies stellt eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer*innen dar.
Die Erhöhung der Steuerfreigrenzen für Überstunden und Zulagen bringt erhebliche Vorteile mit sich. Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, mehr von ihrem verdienten Geld zu behalten, während Arbeitgeber*innen ihre Mitarbeiter durch diese steuerlichen Anreize motivieren können, flexiblere Arbeitszeiten zu akzeptieren und Überstunden zu leisten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team