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HHP Blog

Update Energiekostenzuschuss: Verpflichtende Voranmeldung startet ab 7. November 2022

Wie bereits in unserem Blogbeitrag vom 10. Oktober 2022 berichtet (https://www.hhp.eu/de/2022/10/10/der-energiekostenzuschuss-fuer-unternehmen-wurde-beschlossen/) soll der Energiekostenzuschuss energieintensive Unternehmen unterstützen. Die Unterstützung erfolgt mit einer Förderung in Höhe von 30% der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe und ist in einem Stufenprogramm geregelt. Um eine spätere Antragsstellung des Energiekostenzuschusses durchführen zu können, ist für Unternehmen eine verpflichtende Voranmeldung im Fördermanager der aws notwendig. Die Frist für die Voranmeldung startet am Montag, den 7. November 2022 und läuft bis zum 28. November 2022. Unternehmen erhalten in weiterer Folge eine Bestätigung über die erfolgte Voranmeldung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Dies soll voraussichtlich ab 29. November bis 15.2.2023 ebenfalls über den aws Fördermanager möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Zu beachten ist, dass die Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen für die Zuweisung des Antragszeitraumes maßgeblich ist. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist wiederum für die Vergabe der Zuschussmittel maßgeblich („First-Come-First-Served-Prinzip“). Für die Voranmeldung ist die Angabe folgender Daten erforderlich:
  • Allgemeine Unternehmensdaten (Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeit, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • E-Mailadresse(n), die für den Antragsprozess maßgeblich sind
  • Außerdem ist anzugeben, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000, – überschritten hat. Ist diese Grenze überschritten, ist eine zusätzliche Angabe notwendig, ob es sich beim antragstellenden Unternehmen voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt. Als energieintensiv gilt ein Unternehmen dann, wenn sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen, oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt. Zu beachten ist, dass die Energieintensität erst bei Antragstellung von einem/einer SteuerberaterIn endgültig festzustellen ist.
Für die Kriterien der Förderfähigkeit und der des Förderausmaßes verweisen wir auf unseren oben erwähnten Blogbeitrag und werden Sie bei Erlassung der genauen Förderrichtlinien auf dem Laufenden halten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Ihr HHP Team