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HHP Blog

Verlängerung der COVID-19 Förderungen

In diesem Blog Beitrag möchten wir Sie über einige Covid-19-Untersützungen wie den Ausfallbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz informieren, die nun unter teils geänderten Rahmenbedingungen in Verlängerung gehen:   Ausfallsbonus II
  • Der Ausfallsbonus II ist nun für Juli bis September 2021 verlängert worden.
  • Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss fällt für diesen Zeitraum jedoch weg.
  • 50% Umsatzausfall ist nun notwendig (anstatt bisher 40%)
  • Branchenspezifische Staffelung der Ersatzraten (10%- 40%)
  • Die Antragsfristen wurden jeweils um einen Monat verlängert.
  • Deckelung:
    • maximale Förderhöhe EUR 80.000,00 pro Monat
    • Ausfallsbonus und Kurzarbeit-Förderung dürfen den Umsatz des Vergleichszeitraums nicht überschreiten
    • Dividenden-, Boni- und Kündigungsbestimmungen entsprechen den Regelungen des FKZ 800.000
    • Die beihilfenrechtliche Obergrenze iHv EUR 1,8 Mio darf nicht überschritten werden.
  Härtefallfonds Phase 3
  • Auch der Härtefallfonds ist nun für den Zeitraum Juli bis September 2021 verlängert worden.
  • Voraussetzungen: 50% Umsatzausfall laufende Kosten können nicht gedeckt werden (wie bisher)
  • Die Förderung beträgt mindestens EUR 600,00 / maximal EUR 2.000,00 pro Monat.
  • Für die Beantragung muss eine persönliche Handysignatur vorliegen!
  • Antragsfrist: Oktober 2021
  Verlustersatz II
  • Der Verlustersatz ist nun für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 verlängert worden.
  • 50% Umsatzausfall ist nun notwendig (anstatt bisher 30%).
  • Die Auszahlung kann in zwei Tranchen beantragt werden.
  • Der Antrag für die Tranche (70% des voraussichtlichen Verlustes des Betrachtungszeitraumes) muss bis spätestens 31. Dezember 2021 gestellt werden. Eine möglichst genaue Schätzung ist bei noch fehlenden Daten notwendig.
  • Ab dem Jänner 2022 ist es möglich – im Zuge der 2. Tranche – den vollständigen Verlustersatz bzw. den restlichen Betrag inklusive Korrekturen (30%) zu beantragen. Die Antragsmöglichkeit der 2. Tranche endet mit dem 30. Juni 2022.
  • Die Antragseinbringung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter möglich.
  Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!   Ihr HHP-Team