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Verlängerung der COVID-19 Förderungen
In diesem Blog Beitrag möchten wir Sie über einige Covid-19-Untersützungen wie den Ausfallbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz informieren, die nun unter teils geänderten Rahmenbedingungen in Verlängerung gehen:
Ausfallsbonus II
- Der Ausfallsbonus II ist nun für Juli bis September 2021 verlängert worden.
- Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss fällt für diesen Zeitraum jedoch weg.
- 50% Umsatzausfall ist nun notwendig (anstatt bisher 40%)
- Branchenspezifische Staffelung der Ersatzraten (10%- 40%)
- Die Antragsfristen wurden jeweils um einen Monat verlängert.
- Deckelung:
- maximale Förderhöhe EUR 80.000,00 pro Monat
- Ausfallsbonus und Kurzarbeit-Förderung dürfen den Umsatz des Vergleichszeitraums nicht überschreiten
- Dividenden-, Boni- und Kündigungsbestimmungen entsprechen den Regelungen des FKZ 800.000
- Die beihilfenrechtliche Obergrenze iHv EUR 1,8 Mio darf nicht überschritten werden.
- Auch der Härtefallfonds ist nun für den Zeitraum Juli bis September 2021 verlängert worden.
- Voraussetzungen: 50% Umsatzausfall laufende Kosten können nicht gedeckt werden (wie bisher)
- Die Förderung beträgt mindestens EUR 600,00 / maximal EUR 2.000,00 pro Monat.
- Für die Beantragung muss eine persönliche Handysignatur vorliegen!
- Antragsfrist: Oktober 2021
- Der Verlustersatz ist nun für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 verlängert worden.
- 50% Umsatzausfall ist nun notwendig (anstatt bisher 30%).
- Die Auszahlung kann in zwei Tranchen beantragt werden.
- Der Antrag für die Tranche (70% des voraussichtlichen Verlustes des Betrachtungszeitraumes) muss bis spätestens 31. Dezember 2021 gestellt werden. Eine möglichst genaue Schätzung ist bei noch fehlenden Daten notwendig.
- Ab dem Jänner 2022 ist es möglich – im Zuge der 2. Tranche – den vollständigen Verlustersatz bzw. den restlichen Betrag inklusive Korrekturen (30%) zu beantragen. Die Antragsmöglichkeit der 2. Tranche endet mit dem 30. Juni 2022.
- Die Antragseinbringung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter möglich.