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Voraussichtliche SV Werte 2023
Der heutige Blogbeitrag beschäftigt sich mit den voraussichtlichen Sozialversicherungswerten für das Jahr 2023. Im Nachfolgenden werden die Werte vorab dargestellt.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 500,91 Euro
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 751,37 Euro
Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 5.850,00 Euro
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 11.700,00 Euro
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 6.825,00 Euro
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:
bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
über 2.056,00 Euro bis 2.228,00 Euro: 2 Prozent
über 2.228,00 Euro: 3 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
über 2.056,00 Euro: 1,20 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 943,20 Euro (täglich 31,44 Euro)
für Zivildiener: 1.326,60 Euro (täglich 44,22 Euro)
Sonstige Werte
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,22 Euro monatlich
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team