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HHP Blog

Voraussichtliche SV Werte 2023

Der heutige Blogbeitrag beschäftigt sich mit den voraussichtlichen Sozialversicherungswerten für das Jahr 2023. Im Nachfolgenden werden die Werte vorab dargestellt.   Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 500,91 Euro Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 751,37 Euro Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 5.850,00 Euro Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 11.700,00 Euro Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 6.825,00 Euro   Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023: bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent über 2.056,00 Euro bis 2.228,00 Euro: 2 Prozent über 2.228,00 Euro: 3 Prozent Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent über 2.056,00 Euro: 1,20 Prozent Monatliche Beitragsgrundlage für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 943,20 Euro (täglich 31,44 Euro) für Zivildiener: 1.326,60 Euro (täglich 44,22 Euro) Sonstige Werte Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,22 Euro monatlich Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.   Ihr HHP Team