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Was ist zum 30. September 2023 alles zu beachten?

Der 30. September 2023 ist ein Datum mit großer Bedeutung für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen des Vorjahres. Hier finden Sie eine kleine Zusammenfassung, über die wichtigsten Fristen zum 30.09.2023:
  1. Rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31.12.2022 müssen bis spätestens September 2023 beim Firmenbuch oder beim, für die Gesellschaft zuständigen, Finanzamt angemeldet werden.
  2. An dem Datum besteht die letzte Möglichkeit der Antragstellung auf Vorsteuererstattung von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern. Beachten Sie hier die Mindesterstattungsbeträge (EUR 50,00 im Kalenderjahr, EUR 400,00 im Quartal) und die im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen für einen Vorsteuerabzug.
  3. Es wird empfohlen sich bis zum 30. September 2023 eine Anzahlung, für die mögliche Verrechnung von Anspruchszinsen (5,38% p.a.) auf Einkommens- und Körperschaftsteuernachzahlungen, in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung zu leisten.
  4. Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 sind elektronisch beim Firmenbuch einzureichen und offenzulegen. Wem es nicht gelingen sollte diese Frist einzuhalten, dem droht eine Strafe von mind. EUR 700,00 pro Geschäftsführer und Gesellschaft. Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften erhöht sich die Strafe auf das Dreifache und bei großen Gesellschaften auf das Sechsfache.
  5. Bis zum 30.09.2023 besteht die Möglichkeit, die Einkommen- sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr sowohl herabsetzen zu lassen als auch auf Basis von Berechnungen oder Schätzungen zu erhöhen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team