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Zu bisherigen Erhöhungen zum Leitzins hatten wir bereits in unseren Blogbeiträgen vom 13. Dezember 2022 und 17.Oktober 2022 berichtet.

Mit dem neuen Beschluss des EZB-Rates vom 2.02.2023 folgte eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,50% welche mit dem 8.02.2023 wirksam wurde.

Durch die neuerliche Anhebung, hat das BMF den Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen am 3.02.2023 veröffentlicht.

Die ab dem 8. Februar 2023 neu geltenden Zinssätze (einheitlich bei 2% über dem Basiszinssatz) betragen nach der Erhöhung nun:

Ab 8.02.2023 bisher
Basiszinssatz 2,38%

 

1,88%

 

Stundungszinsen 4,38%

 

3,88%

 

Aussetzungszinsen 4,38%

 

3,88%

 

Anspruchszinsen

 

4,38%

 

3,88%

 

Beschwerdezinsen 4,38%

 

3,88%

 

Umsatzsteuerzinsen

 

4,38%

 

3,88%

 

 

Das Ergebnis der nächsten Zinssitzung des EZB Rates im März bleibt abzuwarten, aber eine weitere Erhöhung des Leitzinses um mindestens 0,5% gilt als wahrscheinlich.

ACHTUNG: Für Steuernachzahlungen, das Jahr 2022 betreffend, werden ab 1. Oktober 2023 vom Finanzamt Anspruchszinsen berechnet. Derzeit beträgt der Anspruchszinsensatz nun also 4,38% p.a. und ist kontinuierlich steigend. Sollten Sie daher keine Zinsen für etwaige Nachzahlungen in Kauf nehmen wollen, so ersuchen wir um baldige Übermittlung Ihrer Unterlagen 2022, damit Sie die Nachzahlungen rechtzeitig an das Finanzamt leisten können.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team