Liebe Klientinnen und Klienten, liebe Freunde!



Es gibt wieder einige Neuigkeiten, die wir Ihnen mit unserem heutigen Mail näher bringen möchten. Weiters dürfen wir Sie über unsere erweiterten Kanzleiöffnungszeiten informieren, die auch während der Sommermonate Juli und August gelten werden:

Montag-Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr.

  1. Änderungen bei Härtefallfonds: Der Betrachtungszeitraum wurde nun auf neun Monate ausgeweitet. Innerhalb diesem kann für sechs Monate (auch nicht zusammenhängend) Unterstützung beantragt werden. Maximal werden pro beantragtem Zeitraum EUR 2.000, mindestens EUR 500 an Unterstützungsleistungen zur Auszahlung gebracht. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Come-back Bonus in Höhe von EUR 500 pro Betrachtungszeitraum (somit maximal EUR 3.000) gewährt.
    Nähere Details entnehmen Sie bitte der angeführten Homepage: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Haertefallfonds

  2. Fixkostenzuschuss: Ab sofort kann ein direkter und sofortiger Zuschuss zur Deckung von Fixkosten beantragt werden. Details dazu finden Sie ausführlich unter https://www.fixkostenzuschuss.at/. Aufgrund der derzeit noch vielen offenen und unklaren Punkte empfiehlt es sich, bis zur konkreten Antragstellung noch etwas zuzuwarten.

  3. Stundung von Gebietskrankenkassenbeiträgen: Der Gesetzgeber hat nun ein zweites Stundungspaket verabschiedet. Unter gewissen Voraussetzungen können auch die Beiträge der Monate Mai, Juni und Juli 2020 gestundet werden (bislang war dies nur für die Beiträge der Monate Februar, März und April 2020 möglich). Details entnehmen Sie bitte folgender Homepage: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.859318&portal=oegkdgportal

  4. Kurzarbeitsbeihilfe: Ab 1. Juni 2020 ist eine rückwirkende erstmalige Beantragung nicht mehr möglich. Neue Kurzarbeitsbegehren sind ab diesem Datum immer vor Beginn des Kurzarbeitszeitraumes zu stellen. Verlängerungsbegehren von bereits eingebrachten Anträgen können weiterhin rückwirkend gestellt werden. Um als Verlängerungsantrag zu gelten, dürfen zwischen dem Ende der ersten Kurzarbeitsphase und dem beantragten Beginn der zweiten Phase maximal 4 Kalendertage liegen.

  5. Sowohl Neubeantragungen als auch Verlängerungen können nur noch über das eAMS-Konto vorgenommen werden. Ein ausführliches Informationsvideo dazu finden Sie unter:

    YouTube

    Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
    Mehr erfahren

    Video laden


    Es ist eine neue Sozialpartnervereinbarung abzuschließen – hierfür gibt es neue Formulare unter:
    https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#wien


  6. Besonderheiten für Künstler: Als Ergänzung zu den bisher bereits möglichen Unterstützungsleistungen im Rahmen des COVID-19-Fonds beim Künstlersozialversicherungsfonds (Details entnehmen Sie bitte der folgenden Homepage: https://www.ksvf.at/covid-19.html) sollen ab Juli freischaffende Künstlerinnen und Künstler durch einen eigens geschaffenen Überbrückungsfonds monatlich EUR 1.000 erhalten. Weiters wurde am 29.05.2020 im Nationalrat der „NPO-Fonds für gemeinnützige Organisationen“ mit einem Volumen von EUR 700 Mio. beschlossen – Details stehen noch aus.



Bei Fragen stehen wir Ihnen auch weiterhin sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Die Mitarbeiter und Partner von HHP