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Die wichtigsten Änderungen der Ökosozialen Steuerreform und Entlastungspakete 2023
Abschaffung der kalten Progression
In Österreich wird grundsätzlich nach dem „Nominalprinzip“ besteuert. Das bedeutet, dass der zahlenmäßige Wert, aber nicht der tatsächliche Geldwert maßgeblich ist. Doch durch die jüngsten Preissteigerungen gibt es eine große Differenz zwischen dem nominellen und dem realen Einkommenszuwachs. Um einer sogenannten „kalten Progression“ entgegenzuwirken, werden ab 2023 (bei der Einkommensteuer schon ab 07/2022) die Steuertarife an die Inflationsrate angepasst.
Schritte dafür sind:
- Anhebung der Tarifstufen: Die Steuergrenzen werden jedes Jahr um zwei Drittel der jeweiligen Teuerung angehoben, basierend auf der Jahresinflationsrate der Statistik Austria.
- Anpassung der Absetzbeträge: Diese Beträge werden samt zugehöriger Einschleifgrenzen und der SV-Rückerstattung in voller Höhe der Inflationsrate angepasst. Dazu gehören:
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- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag