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Sie sind ein Wiener Ausbildungsbetrieb und möchten Lehrlinge neu aufnehmen und in klimarelevanten Berufen ausbilden? Das waff unterstützt Sie dabei und fördert die Kosten für das Lehrlingseinkommen.

Die Prämie wird rückwirkend für Lehrverhältnisse ab 1. Mai 2023 ausbezahlt. Hierfür ist eine Online-Antragstellung ab 1. September 2023 erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Lehrbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien, die Lehrlinge im ersten oder zweiten Lehrjahr neu aufnehmen und in klimarelevanten Lehrberufen Ausgenommen sind: Ausbildungsbetriebe des Bundes, Gebietskörperschaften, politische Parteien sowie selbständige Ausbildungseinrichtungen gemäß §§ 29, 30 und 30 b BAG.
  • Lehrling muss Wohnort Wien haben.
  • Lehrverhältnis mit Lehrzeit-Beginn ab 01.05.2023.
  • Es wird keine sonstige Förderung (z.B. des AMS) für das Lehrverhältnis beansprucht.

Achtung:

Es besteht die Verpflichtung des Lehrbetriebs zur Rückzahlung der Förderung, wenn das Lehrverhältnis im Förderzeitraum oder direkt nach Ende des Förderzeitraumes aufgelöst wird. Ausgenommen es liegen schwerwiegende Gründe, die eine Auflösung des Lehrvertrages vonseiten des Lehrbetriebes rechtfertigen (gemäß § 15 Abs. 3 BAG), vor.

Frist:

Der Online-Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der Probezeit an den waff zu übermitteln

Höhe der Förderung:

  • für Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich 1.100 € für max. 9 Monate
  • für Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich 1.500 € für max. 10 Monate

Wichtiger Link:

https://www.waff.at/unternehmen/klimaschutz-lehrausbildungspraemie/

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team