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In unserem heutigen Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten in 2024 geben:

Körperschaftsteuer-Senkung auf 23%

Die aufgrund der ökosozialen Steuerreform beschlossene schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 23% hat nun ab 1.1.2024 die letzte Körperschaftsteuersenkung von 24% auf 23% zur Folge.

Gewinnfreibetrag Erhöhung 2024

Die Betragsgrenze für den Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages für Selbständige wird ab 2024 von bisher 30.000,- Euro auf  33.000,- Euro angehoben. Daraus ergibt sich ein maximaler Grundfreibetrag bei 15% des Gewinns von 4.950,- Euro.

Keine Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen

Ab 1.1.2024 bis 31.12.2025 kommt zeitlich befristet eine Umsatzsteuerbefreiung (ohne Ausschluss auf das Recht des Vorsteuerabzuges) für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen zur Anwendung unter bestimmten Voraussetzungen (Lieferung oder Installation an/durch den Betreiber, Engpassleistung mit nicht mehr als 35 kWp und Betrieb der Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden) zur Anwendung.

Mitarbeiterprämie

Die Mitarbeiterprämie löst die bereits in den Jahren 2022 und 2023 bekannte Teuerungsprämie ab und bringt Änderungen mit sich. Dadurch besteht wieder für 2024 die Möglichkeit, an die Beschäftigte, weitere Zahlungen bis zu 3.000,- Euro steuer- und abgabenfrei zu leisten. Für die Mitarbeiterprämie im Jahr 2024 ist aber eine Bindung aufgrund von lohngestaltenden Maßnahmen (etwa Kollektivertrag, Betriebsvereinbarung) in voller Höhe (Änderung zu 2022 und 2023) notwendig!

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team