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Im Dezember 2023 verabschiedete der Nationalrat eine Reihe bedeutender Gesetze mit weitreichenden Auswirkungen auf Steuerangelegenheiten und das Wirtschaftsleben. Insbesondere wurde der „Mietpreisdeckel“ eingeführt, der die Erhöhung der Mieten in folgende Unterteilungen vorsieht:

  • Kategoriemieten,
  • Richtwertmieten
  • gemeinnützige Wohnungen

Freie Mietverträge sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.

Für Kategoriemieten sind künftige Änderungen ausschließlich zum 1. April geplant. Im Jahr 2024 entfällt die Wertanpassung der Miete, eine Anpassung der Kategoriemietzinsen ist für den 1. April 2025 vorgesehen. In den Jahren 2025 und 2026 ist vorgesehen, die Auswirkungen der Inflationsspitze auf 5 % zu begrenzen.

Richtwertmieten sollen ab dem 1. April 2025 jährlich valorisiert werden. Die Valorisation basiert ausschließlich auf der Veränderung des Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex (VPI) von 2024 im Vergleich zu 2023. Ähnlich wie bei Kategoriemietzinsen gibt es auch hier eine Deckelung von 5 % für die Valorisation in den Jahren 2025 und 2026.

In Bezug auf gemeinnützige Wohnungen wird die Erhöhung auf 5 % begrenzt. Ab dem 1. April 2024 dürfen sich die Mieten im Vergleich zum letzten Änderungszeitpunkt um nicht mehr als 5 % erhöhen.

Zusätzlich zu der Begrenzung der Mietpreiserhöhungen auf 5% pro Jahr in den Jahren 2025 und 2026 wurde eine neue Berechnungsmethode für zukünftige Erhöhungen ab dem Jahr 2027 eingeführt. Ab 2027 wird die Valorisierung basierend auf der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre durchgeführt. Falls die Durchschnittsinflation über 5% liegt, ist nur die Hälfte des übersteigenden Teils über 5% in die Berechnung einzubeziehen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team