Liebe Klientinnen und Klienten, liebe Freunde!



wie Sie sicherlich bereits diversen Medienberichten entnommen haben, hat die Bundesregierung ein großzügiges Investitionsprogramm verabschiedet, um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen.



WAS wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen?

  • Gefördert wird der Kauf von materiellen und / oder immateriellen aktivierungspflichtigen Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.
  • Für die Investition müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 erste Maßnahmen gesetzt und die Investition bis spätestens 28.2.2022 umgesetzt werden und im Zeitraum zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 ein Antrag gestellt werden.
  • Als erste Maßnahmen gelten die Bestellung, Lieferung, der Leistungsbeginn, die Zahlung, Anzahlungen oder der Abschluss des Kaufvertrages, nicht aber Finanzierungsanträge bzw. –zusagen oder Planungsleistungen.
  • Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Zuschüsse sind überdies steuerfrei!
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung hat bis spätestens 28.2.2022 zu erfolgen (die Umsetzungsfrist für Projekte über 20 Mio. Euro ist der 28.2.2024.)
  • MINDESTHÖHE der Investition: 5.000,00 Euro (netto, sofern ein Vorsteuerabzug zusteht) pro Antrag. Allerdings können auch mehrere sog. geringwertige Wirtschaftsgüter für einen Antrag zusammengerechnet werden, sofern insgesamt damit eine Aktivierungspflicht besteht. Auch der Erwerb von gebrauchten Gütern (z.B. Vorführgeräten) wird gefördert.


  • NICHT GEFÖRDERT werden klimaschädliche Investitionen (zB in Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb), aktivierte Eigenleistungen, Erwerb von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen und Grundstücken, Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen oder Firmenwerten sowie Finanzanlagen.


    WER ist antragsberechtigt?

  • alle Unternehmen, die ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich haben,
  • alle Branchen,
  • unabhängig von der Unternehmensgröße – also auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner, pauschalierte Unternehmen und Vereine (die einen Betrieb führen!)
  • auch neu gegründete Unternehmen (diese müssen aber zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine Steuernummer und eine KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) haben,
  • AUSGENOMMEN sind nur Unternehmen mit Hoheitsaufgaben und Unternehmen mit anhängigen oder drohenden Insolvenzverfahren (Gläubigerantrag) oder wenn Verstöße gegen österr. Gesetze begangen wurden, die gerichtlich strafbar sind.


  • WIE hoch ist die Förderung?

  • generell 7%
  • 14% für Investitionen in die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit


  • BEISPIELE dafür:

  • Energiesparen in Betrieben – zB Beleuchtungs- oder Heizungsoptimierung
  • Klimatisierung und Kühlung – spezielle Geräte
  • Anschaffung von bestimmten Elektro-Fahrzeugen oder E-Sonderfahrzeugen
    (zB Stapler) (sonst Förderung mit 7%)
  • Anschaffung von neuen Elektro-Fahrrädern und Fahrrädern
  • E-Ladestationen – allerdings nur, wenn Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern nachgewiesen werden kann
  • Digitalisierung: Datenspeicher-Systeme, Server, bestimmtes Equipment für Videokonferenzen, Datensicherheitssysteme, Cloud-Lösungen, Erweiterung von Softwarelizenzen, E-Commerce u.v.m.
  • Client-Equipment für Videokonferenzen, wie Headsets, Laptops oder Bildschirme sind nur mit 7% gefördert


  • Was ist sonst noch zu beachten?

  • Antragstellung zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 – online im aws-Fördermanager (vorherige Registrierung erforderlich!)
  • Im aws-Fördermanager können Sie für uns eine Zugriffsberechtigung erteilen, damit wir Sie bei der Beantragung unterstützen können.
  • Binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Zahlung ist über die aws-Seite online eine Endabrechnung zu legen, nach deren Prüfung die Auszahlung erfolgt. Zwischenauszahlungen sind nur bei einem Volumen von über 20 Mio. Euro vorgesehen.
  • Wenn die Zuschusshöhe 12.000,00 Euro übersteigt, muss die Förderabrechnung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
  • Das Investitionsgut muss 3 Jahre in einer Betriebsstätte in Österreich verbleiben. Es darf weder verkauft noch außerhalb der österreichischen Betriebsstätte verwendet werden.
  • Lt. neuestem Stand kürzt die erhaltene Förderung die steuerlichen Anschaffungskosten NICHT – dh die Abschreibung wird nicht reduziert!
  • Die aws Überbrückungsgarantie hat keine Auswirkung auf die aws Investitionsprämie.


  • Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link:
    https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie

    Wie immer gibt es viel zu bedenken und zu überlegen, auch im Hinblick auf den Gewinnfreibetrag. Die Anschaffung von Wertpapieren für den Gewinnfreibetrag kann unter Umständen heuer nicht unbedingt die beste Wahl sein, da die Wertpapiere von der Investitionsprämie ausgeschlossen sind.

    Wir hoffen, Ihnen einen ersten Überblick gewährt zu haben. Bei Fragen, Unklarheiten oder falls Sie Hilfestellung benötigen, unterstützen wir Sie gerne!

    Die Mitarbeiter und Partner von HHP