In HHP-blog

Zu bisherigen Erhöhungen hatten wir bereits in unseren Blogbeiträgen vom 27.Februar 2023, vom 13.Dezember 2022 und vom 17.Oktober 2022 berichtet.

Mit dem neuen Beschluss des EZB-Rates folgte auch eine Erhöhung des Basiszinssatzes der Österreichischen Nationalbank von 0,50 Prozentpunkte (von bisher 2,88% auf 3,38%) welche mit dem 21. Juni 2023 wirksam wurde.

Durch die neuerliche Anhebung hat das BMF den Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen am 16 .Juni 2023 veröffentlicht.

Die ab dem 21.Juni 2023 neu geltenden Zinssätze (einheitlich bei 2% über dem Basiszinssatz) betragen nach der Erhöhung nun:

  Ab 21.06.2023 Bisher (seit 22.3.23)
Basiszinssatz 3,38%

 

2,88%

 

Stundungszinsen 5,38%

 

4,88%

 

Aussetzungszinsen 5,38%

 

4,88%

 

Anspruchszinsen

 

5,38%

 

4,88%

 

Beschwerdezinsen 5,38%

 

4,88%

 

Umsatzsteuerzinsen

 

5,38%

 

4,88%

 

 

Das Ergebnis der nächsten Zinssitzungen des EZB-Rates am 27.Juli 2023 bleibt abzuwarten, aber eine weitere Erhöhung des Leitzinses um 0,25% gilt als wahrscheinlich.

ACHTUNG: Für Steuernachzahlungen, das Jahr 2022 betreffend, werden ab 1. Oktober 2023 vom Finanzamt Anspruchszinsen berechnet. Derzeit beträgt der Anspruchszinsensatz nun also 5,38% p.a. und ist kontinuierlich steigend. Sollten Sie daher keine Zinsen für etwaige Nachzahlungen in Kauf nehmen wollen, so ersuchen wir um baldige Übermittlung Ihrer Unterlagen 2022, damit Sie die Nachzahlungen rechtzeitig an das Finanzamt leisten können.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team